Die KfW fördert Maßnahmen für Ihre Sicherheit zu Hause

Ab sofort ist der Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) wieder verfügbar.
Private Eigentümer und Mieter können also wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.
Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Bau- oder Installationsarbeiten im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Das können auch wir für Sie übernehmen. Schnell sein lohnt sich übrigens: für die Kunden gilt "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Bei der Installation Ihrer Alarmanlage macht der KfW-Zuschuss einfach einen Unterschied. In Zeiten gestiegener Kosten bei Baumaterial, Komponenten und Energie freut sich Ihr Endkunde über jede Ersparnis. Sichern Sie Ihren Kunden also diesen finanziellen Vorteil und sich den entscheidenden Vorsprung.
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, etwa Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, zum Beispiel aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen,
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (Hinweis: Infraschallanlagen werden nicht gefördert)
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
FÖRDERUNG SCHON BEI KLEINEN INVESTITIONEN
Möglich ist eine Förderung bereits ab investierten 500 € – und somit auch für Mieter interessant. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich in jedem Fall immer auf einheitlich 10 % der förderfähigen Investitionssumme.
Förderfähig sind Einbruch-/Überfallmelde- und Alarmanlagen (min. DIN EN 50 131 Grad 2 zertifiziert) sowie damit in Zusammenhang stehende
Wer wird gefördert ?
Gefördert werden Sie als Privatperson - unabhängig vom Alter - wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab) sind.
Höhe des Zuschusses pro Antrag
Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz zahlt die KfW Ihnen einen Zuschuss für förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung:
förderfähige Investitionskosten - Höhe Ihres Zuschusses
weniger als 500 Euro - kein Zuschuss
500 Euro bis 1.000 Euro - 20 %
über 1.000 Euro bis 15.000 Euro - 10 %
darüber hinausgehende förderfähige Investitionskosten - kein Zuschuss
Beispiel: Sie wollen einbruchhemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro durchführen. Dann erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro 10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen Sie also einen Investitionszuschuss von 600 Euro.