Die KfW fördert Maßnahmen für Ihre Sicherheit zu Hause

Ab sofort ist der Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) wieder verfügbar.


Private Eigentümer und Mieter können also wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei der KfW beantragen.


Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Bau- oder Installationsarbeiten im KfW-Zuschussportal beantragt werden. Das können auch wir für Sie übernehmen. Schnell sein lohnt sich übrigens: für die Kunden gilt "wer zuerst kommt, mahlt zuerst". 


Bei der Installation Ihrer Alarmanlage macht der KfW-Zuschuss einfach einen Unterschied. In Zeiten gestiegener Kosten bei Baumaterial, Komponenten und Energie freut sich Ihr Endkunde über jede Ersparnis. Sichern Sie Ihren Kunden also diesen finanziellen Vorteil und sich den entscheidenden Vorsprung.

 Förderfähige Sicherheitsprodukte
  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, etwa Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, zum Beispiel aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen,
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen (Hinweis: Infraschallanlagen werden nicht gefördert)
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion 

FÖRDERUNG SCHON BEI KLEINEN INVESTITIONEN

Profitieren Sie von der finanziellen Förderung Ihrer Maßnahmen zum Einbruchschutz durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Möglich ist eine Förderung bereits ab investierten 500 € – und somit auch für Mieter interessant. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich in jedem Fall immer auf einheitlich 10 % der förderfähigen Investitionssumme.
Förderfähig sind Einbruch-/Überfallmelde- und Alarmanlagen (min. DIN EN 50 131 Grad 2 zertifiziert) sowie damit in Zusammenhang stehende
Komponenten, wie z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, etc. Zusätzlich muss die Maßnahme durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausgeführt werden.

Wir installieren bei Ihnen die Anlagen, die die Fördervoraussetzungen gemäß DIN EN 50131 Grad 2 erfüllen und helfen Ihnen auch bei der Beantragung des Zuschusses.

Wer wird gefördert ?

Gefördert werden Sie als Privat­person - unabhängig vom Alter - wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen oder
  • Mieter (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab) sind.


Höhe des Zuschusses pro Antrag

Bei Maßnahmen zum Einbruch­schutz zahlt die KfW Ihnen einen Zuschuss für förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung:

förder­fähige Investitions­kosten - Höhe Ihres Zuschusses

weniger als 500 Euro - kein Zuschuss

500 Euro bis 1.000 Euro - 20 %

über 1.000 Euro bis 15.000 Euro - 10 %

darüber hinausgehende förder­fähige Investitions­kosten - kein Zuschuss

Beispiel: Sie wollen einbruch­hemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro durchführen. Dann erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro 10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen Sie also einen Investitions­zuschuss von 600 Euro.

Wünschen Sie Beratung zur Förderung durch die KfW?
Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit Ihrer Wahl, und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
  • Telefon 040 334680090
  • Email: mail@hallo-sicherheit.de
  • Kontaktformular ausfüllen

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